Markenrecht im Influencer-Kontext ist ein Werkzeug für Eigenvermarktung (Markenschutz, Branding, Merchandising) und gleichzeitig ein Risikofaktor, wenn fremde Marken unzulässig genutzt werden.
Das Markenrecht ist im Influencer-Kontext fast genauso wichtig wie das Urheberrecht, weil es sowohl beim Aufbau eigener Marken als auch bei Kooperationen mit Unternehmen eine zentrale Rolle spielt. Die wichtigsten Punkte gegliedert:
1. Eigene Marken entwickeln & schützen
Viele Influencer nutzen ihren Namen, ein Pseudonym oder ein Logo als Marke:
- Namensschutz: Influencer können ihren Künstlernamen oder Slogan als Marke eintragen lassen (z. B. für Mode, Kosmetik, Food, Fitness-Produkte).
- Logo & Branding: Designs, Hashtags oder ein bestimmtes Corporate Design lassen sich als Marke schützen.
- Merchandise & Produkte: Wer T-Shirts, Kosmetiklinien oder Supplements vertreibt, braucht markenrechtlichen Schutz, um Nachahmer abzuwehren.
Vorteil: Mit einer eingetragenen Marke kann der Influencer rechtlich gegen Plagiate, Fake-Shops oder unbefugte Nutzung seines Namens vorgehen.

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2. Nutzung fremder Marken im Content
- Kennzeichnungspflicht: Wenn Influencer Markenprodukte zeigen oder bewerben, müssen sie deutlich machen, ob es sich um Werbung handelt.
- Markenverletzung: Eine Marke darf nicht in einer Weise genutzt werden, die den Ruf der Marke schädigt oder eine Verwechslungsgefahr erzeugt.
- Hashtags & Tagging: Auch die Verwendung von Markennamen in Hashtags oder Beschreibungen kann problematisch sein, wenn es den Eindruck einer Kooperation erweckt, die gar nicht existiert.
3. Kooperationen & Lizenzfragen
- Unternehmen gewähren Influencern oft Lizenzen zur Nutzung von Marken, z. B. für Kampagnen oder Produktvorstellungen.
- Umgekehrt müssen Influencer in Kooperationen genau regeln, ob und wie das Unternehmen ihren Namen oder ihr Logo verwenden darf.
- Streitpunkt: Dauer, Reichweite und Exklusivität solcher Nutzungsrechte.
4. Abmahnungen & Konflikte
Im Influencer-Marketing sind markenrechtliche Abmahnungen häufig, z. B. wegen:
- unzulässiger Nutzung fremder Logos in Posts oder Videos,
- Verkauf von Produkten mit geschützten Markenbezeichnungen (z. B. „Gucci-Lookalike“),
- Verwendung geschützter Begriffe als Domain oder Social-Media-Handle.
5. Internationaler Aspekt
Die meisten Plattformen sind global – daher spielt auch internationales Markenrecht eine Rolle.
- Influencer, die weltweit Reichweite haben oder Produkte verkaufen, müssen prüfen, in welchen Ländern ihr Markenname geschützt ist.
- Ohne internationale Registrierung können Nachahmer im Ausland die Marke für sich eintragen.
