1. Welche typischen Social-Media-Kanäle gibt es?
Im Jahr 2025 sind die folgenden Plattformen besonders relevant:
Instagram ist eine bild- und videobasierte Plattform, die zu Meta (ehemals Facebook Inc.) gehört. Nutzer können Fotos, Videos, Stories (Inhalte, die nach 24 Stunden verschwinden) und Reels (Kurzvideos) veröffentlichen. Die Plattform eignet sich besonders für visuelles Marketing, Lifestyle-Themen, E-Commerce und Influencer-Kampagnen. Instagram hat eine sehr aktive Nutzerschaft im Alter von etwa 16 bis 40 Jahren.
TikTok
TikTok ist eine Plattform für Kurzvideos (meist 15 Sekunden bis 3 Minuten), die vor allem von der Generation Z genutzt wird, aber zunehmend auch bei älteren Zielgruppen ankommt. Inhalte sind stark algorithmusgesteuert, wodurch auch neue Accounts schnell Reichweite gewinnen können. Besonders relevant für virale Kampagnen, Musik, Comedy, Lifestyle und edukative Kurzformate.
YouTube
YouTube ist die größte Videoplattform weltweit und gehört zu Google. Sie ermöglicht das Hochladen, Kommentieren und Teilen von Videos unterschiedlichster Länge. Die Plattform eignet sich für Langform-Content (z. B. Tutorials, Dokumentationen, Reviews), aber auch für Werbung über YouTube Ads. YouTube ist plattformübergreifend beliebt und bietet Monetarisierungsmöglichkeiten.
LinkedIn ist ein berufsbezogenes Netzwerk mit Fokus auf Business, Karriere, B2B-Kommunikation und Employer Branding. Es wird häufig genutzt, um Fachartikel zu teilen, Unternehmensnews zu veröffentlichen, Mitarbeitende zu rekrutieren oder sich als Fachexpert:in zu positionieren.
Facebook war eine der ersten großen Social-Media-Plattformen und wird heute vorrangig von älteren Zielgruppen (30+) genutzt. Die Plattform bietet Funktionen wie Gruppen, Veranstaltungen, Marktplatz, Unternehmensseiten und Werbung. Für lokale Netzwerke, Vereine oder mittelständische Unternehmen kann Facebook weiterhin sehr relevant sein.
X (früher Twitter)
X ist ein Microblogging-Dienst, auf dem kurze Nachrichten (bis 280 Zeichen) gepostet werden können. Die Plattform wird besonders in Bereichen wie Journalismus, Politik, Technologie und Aktivismus genutzt. In Echtzeit lassen sich Nachrichten und Diskussionen verfolgen. Der Ton ist häufig kontrovers, und Inhalte verbreiten sich schnell.
Snapchat
Snapchat ist besonders bei jüngeren Nutzerinnen und Nutzern beliebt. Die Plattform ermöglicht das Versenden von Bildern und Videos, die sich nach dem Anschauen automatisch löschen. Sie bietet auch Augmented-Reality-Filter und eine Story-Funktion. Snapchat wird eher zur privaten Kommunikation genutzt, aber einige Marken nutzen es auch für kreative Werbekampagnen.
Pinterest ist eine visuelle Suchmaschine, die besonders für Themen wie Einrichtung, Rezepte, Mode, DIY, Hochzeit und Reisen verwendet wird. Nutzer speichern Inhalte auf sogenannten „Pinnwänden“. Pinterest beeinflusst stark die Kaufentscheidung und wird häufig in der Ideenfindung eingesetzt.
2. Welche Plattformen sind besonders wichtig?
Das hängt stark vom Ziel und der Zielgruppe ab:
Für Privatpersonen
- Instagram und TikTok: beliebt zur Selbstdarstellung, Unterhaltung und Lifestyle.
- Snapchat: für private Kommunikation unter Jugendlichen.
- Pinterest: für Inspiration zu Hobbys, Projekten und Einrichtung.
Für Unternehmen
- LinkedIn: sehr wichtig für B2B-Marketing, Recruiting und Employer Branding.
- Instagram: effektiv für Produktmarketing, insbesondere im Lifestyle- und Konsumgüterbereich.
- YouTube: ideal für Tutorials, Produktvorstellungen und Storytelling.
- Facebook: sinnvoll für lokale Unternehmen, Events und Community-Aufbau.
- TikTok: zunehmend relevant für Reichweitenaufbau, insbesondere bei jungen Zielgruppen.
Für Medien, Politik, Journalismus
- X (Twitter): zentrale Plattform für News, Debatten, Politik und Echtzeit-Kommunikation.
- YouTube: für erklärende und meinungsbildende Inhalte.
- LinkedIn: für politische Statements im beruflichen Kontext.
3. Welche Plattformen bergen rechtliche Risiken?
Soziale Medien unterliegen verschiedenen rechtlichen Anforderungen – insbesondere im deutschsprachigen Raum mit der DSGVO, dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht und dem Telemediengesetz. Hier ein Überblick über die häufigsten Risiken nach Plattform:
TikTok
- Datenschutz: TikTok steht immer wieder in der Kritik wegen seiner Datenspeicherung und möglicher Datenweitergabe an chinesische Behörden.
- Urheberrecht: Viele TikTok-Videos enthalten Musik, deren Lizenzstatus unklar ist.
- Schutz Minderjähriger: TikTok wird stark von Kindern und Jugendlichen genutzt, daher gelten strenge Regeln zur Werbung und Datenerhebung.
- Werbekennzeichnung: Influencer müssen Werbung eindeutig kennzeichnen, auch bei Produktplatzierungen ohne Bezahlung.
- Urheberrecht: Die Veröffentlichung fremder Bilder, Zitate oder Musik ohne Zustimmung kann zu Abmahnungen führen.
- Datenschutz: Integration von Instagram auf Websites (z. B. durch Plugins) kann datenschutzrechtlich problematisch sein.
YouTube
- Urheberrecht: Besonders relevant durch die Verwendung geschützter Musik, Videoausschnitte oder Filmclips.
- Impressumspflicht: Kanäle mit kommerziellem Hintergrund benötigen ein Impressum.
- Datenschutz bei Kommentaren: YouTube erhebt Nutzerdaten auch über eingebettete Videos auf Drittseiten.
- Datenschutz (DSGVO): Facebook verarbeitet viele personenbezogene Daten. Die Betreiber:innen von Facebook-Seiten müssen dafür mitverantwortlich sein.
- Impressumspflicht: Eine Unternehmensseite ohne korrektes Impressum verstößt gegen das Telemediengesetz.
- Tracking und Analyse: Einsatz von Facebook Pixel auf Webseiten ist nur mit Zustimmung der Nutzer erlaubt.
X (ehemals Twitter)
- Hassrede und Beleidigungen: Nutzer haften für ihre Aussagen – strafbare Inhalte können zu Anzeigen führen.
- Verleumdung und Falschaussagen: Schnell geteilte Inhalte können rechtlich problematisch sein.
- Datenschutz: Inhalte werden langfristig gespeichert, selbst wenn sie gelöscht erscheinen.
- Wettbewerbsrecht: Werbliche Aussagen auf Unternehmensprofilen oder von Mitarbeitenden müssen klar als solche erkennbar sein.
- Geheimhaltungspflichten: Berufliche Interna oder Betriebsgeheimnisse dürfen nicht öffentlich gepostet werden.
- Urheberrecht: Fachbeiträge und geteilte Inhalte sollten nicht ohne Quellenangabe oder Erlaubnis übernommen werden.
Snapchat
- Jugendschutz: Die Plattform birgt Risiken durch kurzlebige Inhalte, die dennoch gespeichert werden können. Besonders bei Nacktbildern oder illegalen Inhalten drohen strafrechtliche Konsequenzen.
- Datenschutz: Standortfreigaben und Gesichtserkennung können datenschutzrechtlich problematisch sein.
4. Allgemeine rechtliche Fallstricke auf Social Media
Unabhängig von der Plattform gelten folgende Grundregeln:
- Urheberrecht beachten: Keine fremden Bilder, Musik oder Texte verwenden, ohne die Rechte geklärt zu haben.
- Datenschutz wahren: Keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung veröffentlichen. Auf Webseiten muss eine gültige Datenschutzerklärung vorhanden sein.
- Werbung klar kennzeichnen: Sobald ein wirtschaftliches Interesse besteht (z. B. bei Produktempfehlungen mit Affiliate-Links), muss das als Werbung deklariert werden.
- Impressumspflicht: Alle gewerblichen Profile oder Seiten benötigen ein rechtsgültiges Impressum.
- Haftung für Inhalte: Der/die Betreiber:in eines Profils haftet für alle geposteten Inhalte – auch für Kommentare Dritter, wenn sie nicht moderiert werden.
- Gewinnspiele regeln: Gewinnspiele müssen transparente Teilnahmebedingungen haben und DSGVO-konform sein.

