OLG Karlsruhe zur Influencer-Werbung: Auch kostenlose Vorteile können kennzeichnungspflichtig sein
Wer auf Instagram oder anderen Social-Media-Plattformen Produkte präsentiert, muss die Influencer Werbekennzeichnung klar erkennbar machen. Dafür ist nicht zwingend eine direkte Bezahlung erforderlich. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 3. März 2026 klargestellt. Auch kostenlos bereitgestellte Produkte sowie übernommene Reise- und Verpflegungskosten lösen eine Kennzeichnungspflicht aus. Der Fall: Fahrzeugpräsentationen ohne Werbekennzeichnung Das Oberlandesgericht (OLG)


