Unterlassungsanspruch

OLG Karlsruhe zur Influencer-Werbung: Auch kostenlose Vorteile können kennzeichnungspflichtig sein

Wer auf Instagram oder anderen Social-Media-Plattformen Produkte präsentiert, muss die Influencer Werbekennzeichnung klar erkennbar machen. Dafür ist nicht zwingend eine direkte Bezahlung erforderlich. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 3. März 2026 klargestellt. Auch kostenlos bereitgestellte Produkte sowie übernommene Reise- und Verpflegungskosten lösen eine Kennzeichnungspflicht aus. Der Fall: Fahrzeugpräsentationen ohne Werbekennzeichnung Das Oberlandesgericht (OLG)

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Wenn Influencer über Influencer lästern: Was darf man – und was besser nicht?

Influencer sind keine rechtsfreien Meinungspiraten. Wer andere öffentlich angreift, kann sich schnell im juristischen Sturm wiederfinden – auch ohne Hashtag #Werbung. Was passiert, wenn Influencer im Netz verbal aufeinander losgehen? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat hierzu kürzlich eine differenzierte Entscheidung getroffen und dabei deutlich gemacht, wo die Grenze zwischen geschützter Meinungsfreiheit und unzulässiger Persönlichkeitsverletzung

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