Steuerrecht

Das Steuerrecht im Influencerbereich sorgt dafür, dass Einnahmen – ob Geld oder Produkte – korrekt versteuert werden. Influencer sind rechtlich Unternehmer und müssen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer beachten.

Wer frühzeitig klare Strukturen schafft, kann Risiken vermeiden und zugleich steuerliche Vorteile nutzen. Nutzen Sie eine digitale Beratung.

Das Steuerrecht ist im Influencerrecht oft ein unterschätztes, aber hochrelevantes Thema. Viele Influencer starten „nebenbei“ und merken erst später, dass sie steuerlich wie Unternehmer behandelt werden. Fehler führen hier schnell zu Nachzahlungen, Strafen oder Konflikten mit dem Finanzamt.

Hier die wichtigsten Punkte:

1. Einkommensteuer & Gewerbesteuer

  • Einnahmen aus Kooperationen, Affiliate-Marketing, Produktplatzierungen oder Werbedeals sind steuerpflichtige Einkünfte.
  • Influencer gelten in der Regel als selbstständig und müssen ihre Einkünfte beim Finanzamt angeben.
  • Ab einer gewissen Größe kann auch Gewerbesteuer fällig werden (z. B. bei eigenem Online-Shop oder umfangreicher kommerzieller Tätigkeit).

2. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

  • Kooperationseinnahmen, Werbung, Produktverkäufe oder digitale Dienstleistungen unterliegen meist der Umsatzsteuer.
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) kann anfangs genutzt werden – aber bei wachsender Reichweite schnell überschritten werden.
  • Internationale Kooperationen (z. B. mit US-Marken) erfordern besondere steuerliche Prüfung (Reverse-Charge-Verfahren, EU-Umsatzsteuer-ID).

3. Sachleistungen & Produktzusendungen

  • Auch PR-Samples, Geschenke oder Produkttests sind steuerlich relevant.
  • Beispiel: Ein Influencer bekommt eine Designer-Tasche „zur freien Verfügung“ im Wert von 2.000 € – dieser Wert ist einkommensteuerpflichtig.
  • Nur wenn die Produkte ausschließlich zur Nutzung für Content überlassen werden, ohne dass sie behalten werden dürfen, entsteht keine steuerliche Belastung.

4. Betriebsausgaben & Absetzbarkeit

  • Influencer können viele Kosten steuerlich absetzen, z. B.:
    • Kamera- und Technik-Equipment
    • Reisekosten für Shootings oder Kooperationen
    • Studio- oder Büroräume
    • Software-Abos (z. B. Schnittprogramme, Grafik-Tools)
  • Wichtig: saubere Buchführung und Belegnachweise, um Streit mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Nachzahlungen, Strafen oder Konflikten mit dem Finanzamt können Sie vermeiden. Nutzen Sie eine Beratung.

5. Internationale Aspekte

  • Influencer mit Followern, Kooperationen oder Firmensitzen im Ausland müssen auch internationales Steuerrecht beachten.
  • Beispiel: Einnahmen über YouTube (Google Ireland) oder Kooperationen mit US-Unternehmen können Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen aufwerfen.
  • Bei größeren Strukturen (z. B. Gründung einer GmbH oder Holding) ist eine strategische Steuerplanung sinnvoll.
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