Gesellschaftsrecht im Influencerrecht bedeutet, dass Influencer ihre Tätigkeit professionell in rechtlich sauberen Strukturen organisieren sollten – von der Rechtsformwahl über Gesellschaftsverträge bis hin zu Investorenbeteiligungen. Es schafft Rechtssicherheit, Schutz vor Haftungsrisiken und eine Basis für Wachstum.
Das Gesellschaftsrecht spielt im Influencerrecht eine zunehmend große Rolle, weil viele Influencer nicht nur Einzelpersonen sind, sondern eigene Business-Strukturen aufbauen – von der GbR mit einem Managementpartner bis hin zur GmbH oder Holding. Es geht um die rechtliche Organisation des Geschäftsmodells hinter der persönlichen Marke.
Hier die wichtigsten Punkte:
1. Rechtsformwahl für Influencer
- Einzelne Influencer starten meist als Einzelunternehmer, stoßen aber schnell an Grenzen (Haftung, Steuerbelastung).
- Beliebte Rechtsformen:
- UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH: Haftungsbegrenzung, seriöses Auftreten, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
- GbR oder Partnerschaftsgesellschaft: Wenn mehrere Influencer oder Geschäftspartner zusammenarbeiten.
- Holding-Strukturen: Bei größeren Umsätzen oder internationalen Geschäften (z. B. Beteiligungen an Brands oder Start-ups).
2. Verträge zwischen Gesellschaftern
- Viele Influencer arbeiten im Team (z. B. mit Freunden, Geschäftspartnern, Management).
- Wichtig sind Gesellschaftsverträge, die regeln:
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Stimmrechte & Entscheidungsbefugnisse
- Eintritt & Austritt von Gesellschaftern
- Nachfolge- und Exit-Regelungen (z. B. bei Verkauf des Influencer-Business oder Beteiligung von Investoren)
3. Beteiligungen & Investoren
- Influencer gründen zunehmend eigene Marken (Mode, Kosmetik, Food) und holen sich Investoren ins Boot.
- Gesellschaftsrechtlich müssen dann Beteiligungsverträge gestaltet werden:
- Höhe der Beteiligung
- Mitspracherechte
- Gewinnansprüche
- Schutz vor Verwässerung der Anteile
- Fehler in dieser Phase können langfristig den Einfluss und die Rechte des Influencers einschränken.
4. Haftung & Verantwortung
- Ohne Gesellschaftsstruktur haften Influencer persönlich mit ihrem Privatvermögen für Verträge, Abmahnungen oder Steuerschulden.
- Durch eine GmbH/UG wird die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – ein wichtiger Schutz bei größeren Projekten oder rechtlichen Risiken.

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5. Internationalisierung
- Viele Influencer sind global tätig und kooperieren mit Marken im Ausland.
- Gesellschaftsrechtlich können hier Tochtergesellschaften im Ausland oder Beteiligungen an internationalen Firmen sinnvoll sein.
- Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Registereintragungen spielen dabei eine Rolle.
