Tobias (28) ist nicht nur Unternehmer mit einem florierenden Dropshipping-Shop für stylishe Bluetooth-Lautsprecher – er ist auch auf Instagram, TikTok und YouTube unterwegs. Mit seiner ehrlichen Art, technischen Reviews und unterhaltsamen Stories hat er sich eine solide Followerschaft aufgebaut. Und wie das so ist, wenn Reichweite auf Produkte trifft, lässt die erste Kooperation nicht lange auf sich warten.
Ein bekanntes Tech-Gadget-Label bietet Tobias ein Sponsoring für seine Videos an – inklusive eines sechsmonatigen Ambassador-Deals, in dem Tobias sich verpflichtet, das Produkt regelmäßig in seinen Storys zu zeigen.
Doch genau hier beginnt der rechtliche Teil der Geschichte. (Fiktiv, aber durchaus realitätsnah!)
Kennzeichnungspflicht? Ja, bitte!
Tobias ist sich unsicher: Muss er das Gadget, das er geschenkt bekommen hat, wirklich als Werbung kennzeichnen? Schließlich sagt er ja auch, was ihm nicht gefällt. Die Antwort: Ja, er muss.
Unabhängig davon, ob die Bewertung objektiv, kritisch oder sogar negativ ausfällt – sobald eine Gegenleistung (z. B. ein Produkt oder Geld) im Spiel ist, ist es Werbung. Und Werbung muss eindeutig und sofort erkennbar gekennzeichnet sein – sonst drohen Abmahnungen, Bußgelder oder gar rechtliche Schritte.
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Vertragliche Stolperfallen
Auch den Kooperationsvertrag hatte Tobias anfangs nur überflogen – bis ihm auffiel, dass er sich darin verpflichtet hatte, das Produkt ausschließlich zu bewerben und nicht über Konkurrenzprodukte zu sprechen. Problem: Tobias hatte schon ein Video mit einem ähnlichen Speaker geplant – von einer anderen Marke.
Einseitige Exklusivität kann Influencer massiv einschränken – und sollte vorab sorgfältig geprüft oder angepasst werden. Ideal: Verträge, die rechtlich wasserdicht UND flexibel genug für die Content-Planung sind.
Tobias macht’s richtig – mit rechtlicher Beratung
Inzwischen arbeitet Tobias mit einem erfahrenen Anwaltsteam zusammen, das seine Kooperationsverträge prüft, Impressum und Datenschutzerklärung auf dem neuesten Stand hält und bei Fragen zur Werbekennzeichnung oder Urheberrecht zur Seite steht.
Er kennt jetzt die Spielregeln – und seine Reichweite wächst weiter, rechtssicher und mit gutem Gefühl.
Influencer sein ist (auch) Business
Wer als Influencer tätig ist – egal ob hauptberuflich oder nebenbei – sollte rechtlich vorbereitet sein. Denn die Fallstricke sind zahlreich: fehlende Kennzeichnung, unfaire Vertragsklauseln, urheberrechtlich geschützte Inhalte, fehlende AGB oder datenschutzrechtliche Lücken.

