Content, Kamera, Chaos: Wie Niko fast zur Abmahnung kam

Niko, 32, aus Köln, liebt Kaffee – aber noch mehr liebt er es, seinen Lifestyle auf Instagram zu teilen. Morgens ein Flat White im Sonnenlicht, mittags ein Fitness-Selfie, abends eine Restaurant-Empfehlung – seine Community feiert ihn dafür. Mittlerweile zählt sein Account über 45.000 Follower, und erste Kooperationen mit kleinen Food- und Fitnessbrands trudeln regelmäßig ein.

Was Niko nicht wusste: Influencer sein ist juristisch kein Kinderspiel.
(Fiktive Geschichte – aber ziemlich realitätsnah.)

Der Fall: Gratis-Smoothies und versteckte Werbung

Eines Tages bekommt Niko eine bunte Box mit Superfood-Smoothies zugeschickt. Keine Bezahlung, nur ein freundlicher Zettel mit: „Vielleicht magst du sie ja mal in deiner Story zeigen – liebe Grüße vom Team Fitfruit!“

Gesagt, getan. Niko postet ein gut gelauntes Video mit dem Hashtag #healthyvibes – ohne Kennzeichnung als Werbung.

Wenige Tage später: Eine E-Mail flattert ins Postfach.
Eine Wettbewerbszentrale hat den Post entdeckt – fehlende Werbekennzeichnung bei einem werblich relevanten Beitrag. Und: eine Unterlassungserklärung liegt bei. Plötzlich steht Niko mit einem Fuß in der rechtlichen Grauzone – und das wegen ein paar Smoothies.

Influencer sein heißt auch, Verantwortung zu übernehmen

Niko ist nicht alleine. Vielen Influencern passiert genau das, was ihm widerfahren ist – meist aus Unwissenheit. Das Problem: Unwissen schützt vor Abmahnungen nicht.

Wo liegt das Problem?

Auch wenn keine Bezahlung geflossen ist:
➡️ Ein kostenloses Produkt zur Gegenleistung – also ein “Posting” – gilt juristisch als Werbung.
➡️ Werbung muss sofort erkennbar sein – und nicht erst nach einem Tap auf „Mehr anzeigen“.
➡️ Der Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“ muss klar und deutlich erkennbar vor dem ersten Satz erscheinen.

Was Niko daraus gelernt hat:

Nach dem ersten Schreck holt er sich rechtlichen Beistand. Die Unterlassungserklärung wird geprüft, angepasst und unterzeichnet – und künftig kennzeichnet Niko jeden werblichen Inhalt korrekt. Zudem lässt er sich nun bei Kooperationen Verträge aushändigen, in denen klar geregelt ist, welche Inhalte er posten darf, was als Gegenleistung gilt und welche Rechte er an seinem Content behält.

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