Kooperationsrecht

Das Kooperationsrecht ist kein eigenständiges, kodifiziertes Rechtsgebiet, sondern ein interdisziplinärer Begriff, der rechtliche Regelungen und Rahmenbedingungen von Kooperationen zwischen verschiedenen Akteuren umfasst – etwa Unternehmen, Institutionen, Behörden oder auch Influencern.

Je nach Art der Kooperation kann Kooperationsrecht verschiedenen Rechtsgebieten zugeordnet sein oder sich aus diesen zusammensetzen:

Typische Rechtsgebiete, unter die Kooperationsrecht fällt:

  1. Zivilrecht / Vertragsrecht
    – Grundlage jeder Kooperation ist in der Regel ein zivilrechtlicher Vertrag (z. B. Kooperationsvertrag, Rahmenvereinbarung).
    – Hier gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB über Schuldverhältnisse (§§ 241 ff. BGB).
  2. Gesellschaftsrecht
    – Wenn die Kooperation in Form einer gemeinsamen Gesellschaft organisiert wird (z. B. GbR, GmbH, Joint Venture), kommt das Gesellschaftsrecht zum Tragen.
  3. Wettbewerbsrecht / Kartellrecht
    – Kooperationen zwischen Unternehmen dürfen den Wettbewerb nicht unzulässig einschränken (z. B. Preisabsprachen, Marktaufteilungen).
    – Anwendbar sind hier das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und die Art. 101 ff. AEUV (europäisches Kartellrecht).
  4. Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht
    – Bei Kooperationen mit staatlichen Stellen (z. B. Public-Private Partnerships, interkommunale Zusammenarbeit) greifen verwaltungsrechtliche Vorgaben.
  5. Arbeitsrecht / Tarifrecht
    – Bei Kooperationen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, z. B. im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
  6. IT- und Datenschutzrecht
    – Wenn Kooperationspartner Daten austauschen oder gemeinsam verarbeiten (z. B. gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO).
  7. Urheber- und Medienrecht
    – Bei Kooperationen im Bereich Content Creation (z. B. zwischen Influencern und Unternehmen, YouTubern und Musiklabels).

Beispiel: Kooperation zwischen Influencer und Marke

Diese fällt typischerweise unter:

  • Vertragsrecht (Kooperationsvertrag)
  • Wettbewerbsrecht (z. B. Kennzeichnungspflichten)
  • Urheberrecht (Content-Nutzung)
  • ggf. Steuerrecht und Markenrecht


Kooperationsrecht ist ein querschnittliches Rechtsgebiet, das je nach Fallgestaltung mehrere Fachbereiche umfasst – häufig mit Schwerpunkt im Vertrags- und Wettbewerbsrecht. Für juristische Beratung ist daher regelmäßig ein interdisziplinärer Blick nötig.

Nach oben scrollen