Honorar

Anwaltsvergütung im Bereich des Influencerrechts bei Horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Unsere anwaltliche Vergütung im Bereich des Influencerrechts orientiert sich an der Komplexität und dem individuellen Bedarf des Mandats. Da wir unsere Leistungen gezielt auf die Herausforderungen und Besonderheiten dieses dynamischen Rechtsgebiets ausrichten, bieten wir drei verschiedene Abrechnungsmodelle an: zeitbasierte Abrechnung (nach Aufwand), Pauschalvergütung und Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nachfolgend erläutern wir diese Modelle ausführlich und geben praxisbezogene Beispiele.

1. Abrechnung nach Aufwand (zeitbasierte Vergütung)

In der Regel berechnen wir unser Honorar im Bereich des Influencerrechts nach einem stundenbasierten Vergütungsmodell. Dies ermöglicht eine transparente und faire Abrechnung entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistungen.

1.1. Grundlagen der Abrechnung

  • Stundensatz: Unser Stundensatz variiert je nach Komplexität des Falls, dem erforderlichen Fachwissen und dem Erfahrungsgrad des eingesetzten Anwalts. Typischerweise liegt dieser zwischen 250 EUR und 350 EUR zzgl. MwSt.
  • Zeiterfassung: Alle Tätigkeiten werden präzise erfasst und in detaillierten Abrechnungen dargestellt, einschließlich Beratungen, Vertragsgestaltungen, Recherchen und Verhandlungen.

1.2. Beispiele

  1. Prüfung eines Influencer-Kooperationsvertrags:
    • Dauer: 5 Stunden
    • Tätigkeiten: Vertragsanalyse, Prüfung auf Kennzeichnungspflichten, Anpassungsklauseln
    • Abrechnung: 5 Stunden à 250 EUR = 1.250 EUR zzgl. MwSt.
  2. Beratung bei Markenrechtsverletzung durch Content-Drittanbieter:
    • Dauer: 8 Stunden
    • Tätigkeiten: rechtliche Einschätzung, Abmahnungserstellung, Verhandlung
    • Abrechnung: 8 Stunden à 300 EUR = 2.400 EUR zzgl. MwSt.

2. Pauschalvergütung

Für wiederkehrende oder klar umrissene Leistungen bieten wir eine pauschale Vergütung an. Dieses Modell eignet sich insbesondere für Mandate mit gut kalkulierbarem Arbeitsumfang und gibt dem Mandanten Planungssicherheit.

2.1. Grundlagen der Abrechnung

  • Die Höhe der Pauschale wird vor Beginn der Tätigkeit vereinbart und richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der zu erbringenden Leistung.
  • Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Rahmen hinausgehen, werden separat nach Aufwand abgerechnet.

2.2. Beispiele

  1. Erstellung eines Standard-Kooperationsvertrags für Influencer:

    • Pauschale: 1.800 EUR zzgl. MwSt.
    • Tätigkeiten: Erstellung eines rechtssicheren Vertragsmusters inkl. Anpassungsoptionen
  2. Beratung und Umsetzung zur DSGVO-konformen Datenschutzerklärung für Social-Media-Profile:

    • Pauschale: 2.200 EUR zzgl. MwSt.
    • Tätigkeiten: Analyse der Datenflüsse, Erstellung der Datenschutzerklärung, Umsetzungsempfehlungen

3. Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Hilfsweise rechnen wir nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG ab, sofern keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Die Vergütung richtet sich hierbei nach dem Streitwert des Falles oder der Bedeutung des Mandats.

3.1. Grundlagen der Abrechnung

  • Die Vergütung gemäß RVG umfasst eine Grundgebühr, Verfahrensgebühr und – bei gerichtlichen Auseinandersetzungen – eine Terminsgebühr. Diese richten sich nach der geltenden Gebührentabelle und dem Streitwert.
  • Im Influencerrecht ergeben sich Streitwerte oft aus Vertragsverletzungen, Urheberrechtsfragen oder markenrechtlichen Auseinandersetzungen.

3.2. Beispiele

  1. Markenrechtsstreit wegen unberechtigter Produktplatzierung:

    • Streitwert: 100.000 EUR
    • RVG-Gebühren: Grundgebühr, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr, insgesamt etwa 3.160 EUR zzgl. MwSt.
  2. Unterlassungsklage wegen fehlender Werbekennzeichnung:

    • Streitwert: 30.000 EUR
    • RVG-Gebühren: etwa 1.600 EUR zzgl. MwSt.

Vergleich und Empfehlung

Zeitbasierte Abrechnung

  • Vorteil: Transparenz und Flexibilität bei komplexen oder dynamischen Mandaten.
  • Empfehlenswert: Für Vertragsprüfungen, Markenstreitigkeiten oder laufende Rechtsberatung.

Pauschalvergütung

  • Vorteil: Planungssicherheit für klar umrissene Aufgaben.
  • Empfehlenswert: Für Standardverträge, Datenschutzerklärungen oder Workshops zu Social-Media-Recht.
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