Das Kooperationsrecht ist kein eigenständiges, kodifiziertes Rechtsgebiet, sondern ein interdisziplinärer Begriff, der rechtliche Regelungen und Rahmenbedingungen von Kooperationen zwischen verschiedenen Akteuren umfasst – etwa Unternehmen, Institutionen, Behörden oder auch Influencern.
Je nach Art der Kooperation kann Kooperationsrecht verschiedenen Rechtsgebieten zugeordnet sein oder sich aus diesen zusammensetzen:
Typische Rechtsgebiete, unter die Kooperationsrecht fällt:
- Zivilrecht / Vertragsrecht
– Grundlage jeder Kooperation ist in der Regel ein zivilrechtlicher Vertrag (z. B. Kooperationsvertrag, Rahmenvereinbarung).
– Hier gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB über Schuldverhältnisse (§§ 241 ff. BGB). - Gesellschaftsrecht
– Wenn die Kooperation in Form einer gemeinsamen Gesellschaft organisiert wird (z. B. GbR, GmbH, Joint Venture), kommt das Gesellschaftsrecht zum Tragen. - Wettbewerbsrecht / Kartellrecht
– Kooperationen zwischen Unternehmen dürfen den Wettbewerb nicht unzulässig einschränken (z. B. Preisabsprachen, Marktaufteilungen).
– Anwendbar sind hier das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und die Art. 101 ff. AEUV (europäisches Kartellrecht). - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht
– Bei Kooperationen mit staatlichen Stellen (z. B. Public-Private Partnerships, interkommunale Zusammenarbeit) greifen verwaltungsrechtliche Vorgaben. - Arbeitsrecht / Tarifrecht
– Bei Kooperationen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, z. B. im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. - IT- und Datenschutzrecht
– Wenn Kooperationspartner Daten austauschen oder gemeinsam verarbeiten (z. B. gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO). - Urheber- und Medienrecht
– Bei Kooperationen im Bereich Content Creation (z. B. zwischen Influencern und Unternehmen, YouTubern und Musiklabels).
Beispiel: Kooperation zwischen Influencer und Marke
Diese fällt typischerweise unter:
- Vertragsrecht (Kooperationsvertrag)
- Wettbewerbsrecht (z. B. Kennzeichnungspflichten)
- Urheberrecht (Content-Nutzung)
- ggf. Steuerrecht und Markenrecht
Kooperationsrecht ist ein querschnittliches Rechtsgebiet, das je nach Fallgestaltung mehrere Fachbereiche umfasst – häufig mit Schwerpunkt im Vertrags- und Wettbewerbsrecht. Für juristische Beratung ist daher regelmäßig ein interdisziplinärer Blick nötig.
