Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht im Influencer-Kontext schützt einerseits Influencer selbst (gegen Missbrauch ihres Bildes, Namens oder ihrer Privatsphäre), verpflichtet sie aber andererseits auch, die Persönlichkeitsrechte anderer zu respektieren.

Das Persönlichkeitsrecht ist im Influencer-Kontext besonders sensibel, weil es den Schutz der eigenen Person sowie den Umgang mit den Persönlichkeitsrechten Dritter regelt. Gerade im digitalen Umfeld, wo Inhalte weltweit verbreitet werden, kommt es schnell zu Konflikten.

Hier die wichtigsten Aspekte:

1. Schutz der eigenen Persönlichkeit

  • Influencer haben ein Recht am eigenen Bild: Niemand darf ihre Fotos oder Videos ohne Zustimmung veröffentlichen oder verwenden.
  • Das gilt auch für Fake-Accounts, Deepfakes oder Identitätsdiebstahl – dagegen können sich Influencer rechtlich wehren.
  • Auch Eingriffe in die Privatsphäre (z. B. Paparazzi-Bilder, Veröffentlichung von Wohnadressen oder privaten Informationen) verletzen das Persönlichkeitsrecht.
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2. Umgang mit Dritten im Content

  • Wenn Influencer andere Personen in Posts, Stories oder Videos zeigen (z. B. Freunde, Kinder, Passanten), brauchen sie grundsätzlich deren Einwilligung.
  • Besonders sensibel: Kinderfotos. Hier gelten strenge Maßstäbe, weil Kinder besonderen Schutz genießen.
  • Auch die Veröffentlichung von Chatverläufen, E-Mails oder privaten Nachrichten kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein.

3. Kommerzialisierung & Vermarktung

  • Viele Influencer nutzen ihren Namen, ihr Gesicht oder ihre Stimme als Marke.
  • Das Persönlichkeitsrecht gibt ihnen die Kontrolle darüber, wie ihr Bild oder Name in der Werbung genutzt wird.
  • In Kooperationsverträgen muss klar geregelt sein, ob und wie ein Unternehmen das Bild oder den Namen des Influencers einsetzen darf (z. B. für Werbung auf Plakaten, in TV-Spots oder auf Social Media).

4. Konflikte & Ansprüche

Verletzungen des Persönlichkeitsrechts führen häufig zu:

  • Unterlassungsansprüchen (z. B. Löschung von Bildern oder Posts)
  • Schadensersatz oder sogar Geldentschädigung („Schmerzensgeld“)
  • Einstweiligen Verfügungen bei besonders gravierenden Eingriffen (z. B. Paparazzi-Aufnahmen, Diffamierungen, Rufschädigung).

5. Besonderheiten für Influencer

  • Influencer bewegen sich oft im Spannungsfeld zwischen Privatem und Öffentlichem: Einerseits inszenieren sie ihr Leben, andererseits müssen sie ihre Privatsphäre schützen.
  • Sie müssen entscheiden, wie viel sie preisgeben – und dürfen sich auch später noch gegen zu tiefe Eingriffe wehren.
  • Gleichzeitig sind sie verpflichtet, die Rechte anderer (z. B. Mitwirkender in Videos, Markenbotschafter, Familienmitglieder) zu wahren.
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