Influencerin Luisa_Lifestyle steht kurz vor ihrem großen Durchbruch. Ihre Reels tanzen auf Millionen-Screens, Marken klopfen an, und plötzlich flattert ihr erster großer Kooperationsvertrag ins Haus. Ein Getränkehersteller will, dass sie seinen „SuperFit Smoothie“ in ihren Storys präsentiert – für 2.000 € pro Monat, sechs Monate Laufzeit.
Luisa ist begeistert. Sie unterschreibt sofort.
Ein Fehler?
Der Smoothie schmeckt bitter: Was Luisa übersehen hat
Zwei Wochen später kommen Probleme:
- Die Marke verlangt, dass Luisa wöchentlich drei Reels produziert – das stand aber nicht konkret im Vertrag.
- Der Vertrag verbietet es ihr, für „vergleichbare Produkte“ zu werben – was ist das eigentlich? Ist ein Proteinshake vergleichbar?
- Der Hersteller will ihre Inhalte auch auf eigenen Kanälen verwenden – aber ohne gesonderte Vergütung.
Luisa merkt: Der Vertrag war kein Glücksgriff. Sondern eine Falle mit Deckel.
Was hätte Luisa beachten sollen?
Hier die wichtigsten Learnings aus dem Fall – ohne Juristendeutsch:
1. Vertrag = Drehbuch für die Zusammenarbeit
Ein Influencer-Vertrag sollte klar regeln:
- Wie viele Inhalte sind zu produzieren?
- Auf welchen Kanälen erscheinen sie?
- Gibt es Deadlines?
- Muss das Briefing der Marke beachtet werden?
Luisa hätte merken müssen: „3 Reels pro Woche“ muss schriftlich drinstehen – sonst drohen später Diskussionen.
2. Exklusivität: Wie weit darf sie gehen?
Der Vertrag sprach von „vergleichbaren Produkten“. Klingt harmlos – ist aber ein Graubereich.
🛑 Tipp: Exklusivitätsklauseln immer genau eingrenzen: Welche Marken? Welche Produkte? Für welchen Zeitraum?
Ein Beispiel:
„Die Influencerin verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine Produkte der Marken X, Y und Z in der Kategorie ‚Fitnessgetränke‘ zu bewerben.“
3. Nutzungsrechte: Was darf die Marke mit deinen Inhalten tun?
Der Hersteller wollte Luisas Reels auf seinem TikTok-Kanal posten – ohne Extra-Geld.
Wichtig: Wer Content erstellt, behält das Urheberrecht – aber die Marke braucht Nutzungsrechte, wenn sie das Material verwenden will.
Faustregel:
„Posten = bezahlen“. Wenn die Marke deinen Content nutzen will, muss das im Vertrag stehen – mit Vergütung und Dauer.
4. Bezahlung: Wann kommt das Geld?
Luisas Vertrag war unspezifisch: „Vergütung: 2.000 € pro Monat“. Aber wann genau? Nach Veröffentlichung? Am Monatsende? Per Rechnung?
Ein guter Vertrag klärt:
- Fälligkeit
- Zahlungsweise
- Umsatzsteuer (besonders wichtig bei Kleinunternehmerregelung!)
Fazit: Der Vertrag ist dein bester Freund – oder dein schlimmster Feind
Influencer:innen wie Luisa brauchen keine 30-seitigen Juristentexte – aber auch keine Bauchentscheidungen. Wer Verträge liest, versteht (oder verstehen lässt), kann:
✅ Rechte sichern
✅ Stress vermeiden
✅ professionell auftreten
Und ja: Auch ein Vertrag kann viral gehen – wenn er schiefläuft.


