Wenn der Vertrag viral geht – Vertragsrecht für Influencer am Beispiel von Luisa_Lifestyle

Influencerin Luisa_Lifestyle steht kurz vor ihrem großen Durchbruch. Ihre Reels tanzen auf Millionen-Screens, Marken klopfen an, und plötzlich flattert ihr erster großer Kooperationsvertrag ins Haus. Ein Getränkehersteller will, dass sie seinen „SuperFit Smoothie“ in ihren Storys präsentiert – für 2.000 € pro Monat, sechs Monate Laufzeit.

Luisa ist begeistert. Sie unterschreibt sofort.

Ein Fehler?

Der Smoothie schmeckt bitter: Was Luisa übersehen hat

Zwei Wochen später kommen Probleme:

  • Die Marke verlangt, dass Luisa wöchentlich drei Reels produziert – das stand aber nicht konkret im Vertrag.
  • Der Vertrag verbietet es ihr, für „vergleichbare Produkte“ zu werben – was ist das eigentlich? Ist ein Proteinshake vergleichbar?
  • Der Hersteller will ihre Inhalte auch auf eigenen Kanälen verwenden – aber ohne gesonderte Vergütung.

Luisa merkt: Der Vertrag war kein Glücksgriff. Sondern eine Falle mit Deckel.

Was hätte Luisa beachten sollen?

Hier die wichtigsten Learnings aus dem Fall – ohne Juristendeutsch:

1. Vertrag = Drehbuch für die Zusammenarbeit

Ein Influencer-Vertrag sollte klar regeln:

  • Wie viele Inhalte sind zu produzieren?
  • Auf welchen Kanälen erscheinen sie?
  • Gibt es Deadlines?
  • Muss das Briefing der Marke beachtet werden?

Luisa hätte merken müssen: „3 Reels pro Woche“ muss schriftlich drinstehen – sonst drohen später Diskussionen.

2. Exklusivität: Wie weit darf sie gehen?

Der Vertrag sprach von „vergleichbaren Produkten“. Klingt harmlos – ist aber ein Graubereich.

🛑 Tipp: Exklusivitätsklauseln immer genau eingrenzen: Welche Marken? Welche Produkte? Für welchen Zeitraum?

Ein Beispiel:

„Die Influencerin verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine Produkte der Marken X, Y und Z in der Kategorie ‚Fitnessgetränke‘ zu bewerben.“

3. Nutzungsrechte: Was darf die Marke mit deinen Inhalten tun?

Der Hersteller wollte Luisas Reels auf seinem TikTok-Kanal posten – ohne Extra-Geld.

Wichtig: Wer Content erstellt, behält das Urheberrecht – aber die Marke braucht Nutzungsrechte, wenn sie das Material verwenden will.

Faustregel:

„Posten = bezahlen“. Wenn die Marke deinen Content nutzen will, muss das im Vertrag stehen – mit Vergütung und Dauer.

4. Bezahlung: Wann kommt das Geld?

Luisas Vertrag war unspezifisch: „Vergütung: 2.000 € pro Monat“. Aber wann genau? Nach Veröffentlichung? Am Monatsende? Per Rechnung?

Ein guter Vertrag klärt:

  • Fälligkeit
  • Zahlungsweise
  • Umsatzsteuer (besonders wichtig bei Kleinunternehmerregelung!)

Fazit: Der Vertrag ist dein bester Freund – oder dein schlimmster Feind

Influencer:innen wie Luisa brauchen keine 30-seitigen Juristentexte – aber auch keine Bauchentscheidungen. Wer Verträge liest, versteht (oder verstehen lässt), kann:

✅ Rechte sichern
✅ Stress vermeiden
✅ professionell auftreten

Und ja: Auch ein Vertrag kann viral gehen – wenn er schiefläuft.

Wir helfen dir dabei, Kooperationsverträge wasserdicht, fair und verständlich zu gestalten – ob als Anfänger:in oder Top-Creator.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen