Zwischen Selfie und Schadensersatz: Influencer im Persönlichkeitsrecht

Sichtbarkeit hat ihren Preis

Influencer:innen leben von Aufmerksamkeit – von Reichweite, Reaktion, Resonanz. Doch wer andere Menschen öffentlich in Szene setzt, betritt rechtlich vermintes Terrain. Denn das Persönlichkeitsrecht endet nicht da, wo das Smartphone beginnt. Ein (fiktiver, aber praxisnaher) Fall zeigt, wie schnell ein Beitrag zur rechtlichen Belastung werden kann – und warum professionelle Beratung im Influencerrecht entscheidend ist.

Der Fall: „Nur kurz im Hintergrund“ – und trotzdem verklagt

Fitness-Influencerin „LeaFit“ dreht ein Workout-Video im Münchner Englischen Garten. Im Hintergrund: Menschen beim Sonnen, ein Jogger mit auffälligem Tattoo, eine Mutter mit Kind. Sie lädt das Video auf Instagram hoch – es geht viral.
Drei Tage später erhält sie Post von einem Anwalt: Der Mandant – der Jogger – sei ohne Zustimmung erkennbar gefilmt worden. Seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt, er fordere Unterlassung, Löschung und Schadensersatz.
Der Fall ist konstruiert – aber durchaus realitätsnah. Und er zeigt: Zwischen öffentlichem Raum und persönlicher Freiheit liegen juristisch klare Grenzen.

Was schützt das Persönlichkeitsrecht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt jede natürliche Person vor ungewollter Darstellung, Verbreitung oder Nutzung ihrer Identität – insbesondere:

  • Das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KUG)
  • Das Recht am eigenen Namen
  • Die Privat- und Intimsphäre
  • Die informationelle Selbstbestimmung

Ob jemand „nur im Hintergrund“ zu sehen ist, ist dabei nicht entscheidend – sondern, ob die Person erkennbar ist. Kleidung, Tattoos, Gangart oder markante Frisuren können ausreichen. Bei Kindern gelten besonders strenge Regeln.

Und was bedeutet das für Influencer:innen?

Wer Content produziert und veröffentlicht, trägt auch die rechtliche Verantwortung. Dazu gehört insbesondere:

  • Einholung von Einwilligungen, wenn Personen erkennbar sind
  • Unkenntlichmachung nicht freigegebener Gesichter (z. B. durch Blurring)
  • Sensibilität bei sensiblen Orten (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Rückzugsorte)
  • Kennzeichnung von Werbung – auch bei persönlichen Empfehlungen

Rechtsanwalt Stefan Karfusehr von horak Rechtsanwälte und das Team in München berät regelmäßig Kreative, Influencer:innen und Unternehmen in Fragen des Medien-, Urheber- und Persönlichkeitsrechts. Sein Rat:

„Wer fremde Persönlichkeitsrechte verletzt, riskiert schnell eine teure Abmahnung oder Klage – gerade in einem Bereich, der auf Sichtbarkeit und Wirkung ausgelegt ist. Präventiver Rechtsschutz ist hier Gold wert.“

Was droht bei Verstößen?

Je nach Einzelfall können Betroffene zivilrechtlich auf Unterlassung, Löschung, Geldentschädigung und Schadensersatz klagen. Bei besonders schweren Eingriffen sind auch strafrechtliche Folgen denkbar (z. B. § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs).
In unserem Beispiel drohte „LeaFit“ neben einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch ein Reputationsverlust – und das in ihrer eigenen Community.

Sichtbarkeit braucht Verantwortung

Das Influencerrecht ist kein rechtsfreier Raum – ganz im Gegenteil: Gerade hier ist die rechtliche Lage oft komplex, die Reichweite hoch und die Reaktion schnell. Wer Persönlichkeitsrechte Dritter nicht beachtet, riskiert nicht nur Likes, sondern auch juristischen Ärger.

Rechtsanwalt Stefan Karfusehr und das Team von horak Rechtsanwälte in München unterstützen Sie dabei, kreative Freiheit und rechtliche Sicherheit in Einklang zu bringen – für eine professionelle, sichere und zukunftsfeste Influencerpraxis.

Kontakt

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Wir sind für Sie da – diskret, erfahren, lösungsorientiert.

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