Werbekooperation

OLG Karlsruhe zur Influencer-Werbung: Auch kostenlose Vorteile können kennzeichnungspflichtig sein

Wer auf Instagram oder anderen Social-Media-Plattformen Produkte präsentiert, muss die Influencer Werbekennzeichnung klar erkennbar machen. Dafür ist nicht zwingend eine direkte Bezahlung erforderlich. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 3. März 2026 klargestellt. Auch kostenlos bereitgestellte Produkte sowie übernommene Reise- und Verpflegungskosten lösen eine Kennzeichnungspflicht aus. Der Fall: Fahrzeugpräsentationen ohne Werbekennzeichnung Das Oberlandesgericht (OLG)

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Was versteht man unter „Kooperationsrecht“ im Influencer-Umfeld?

Der Begriff Kooperationsrecht ist kein eigenes Gesetz; vielmehr handelt es sich um ein übergreifendes Bündel an Rechtsregeln und Rechtsgebieten, die bei Kooperationen zwischen Influencer:innen und Unternehmen relevant sind. Je nach Art der Zusammenarbeit können dabei Aspekte aus folgenden Rechtsbereichen zum Tragen kommen: Kooperationsverträge regeln in der Regel die wechselseitigen Rechte und Pflichten — und bieten

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